BFH - Urteil vom 16.05.2001
X R 53/99
Fundstellen:
ZEV 2002, 82

BFH - Urteil vom 16.05.2001 (X R 53/99) - DRsp Nr. 2001/11022

BFH, Urteil vom 16.05.2001 - Aktenzeichen X R 53/99

DRsp Nr. 2001/11022

(Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen 1. Eine Anwendung der Grundsätze über die steuerrechtlich privilegierte private Versorgungsrente setzt voraus, dass eine ertragbringende existenzsichernde Wirtschaftseinheit zum Zwecke der Weiterführung durch den Übernehmer übertragen wird. 2. Eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist mit steuerrechtlicher Wirkung grundsätzlich auch unter Fremden möglich, denn ein Fremder kann auch als Erbe eingesetzt werden. 3. Unerheblich ist, ob der Vermögensübernehmer einer anderen Generation angehört als der Vermögensgeber.

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In ihrer Steuererklärung beantragten sie u.a. die Berücksichtigung von Zahlungen an Frau A als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a des Einkommensteuergesetzes (EStG).