Die Großmutter der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), Frau A.M., war Alleinerbin nach ihrem am 3. August 1987 verstorbenen Ehemann B.M. Zum Nachlaß gehörte das bebaute Grundstück in G sowie ein Mitunternehmeranteil an der Fa. M. OHG (heute Fa. M. KG).
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