I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Schwester waren je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks. Durch Vertrag vom ... verkauften sie das Grundstück für 110.000 DM; die Schwester überließ anschließend ihrem Bruder, dem Kläger, den auf sie entfallenden Anteil des Erlöses.
Durch Bescheid vom ... setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) gegen den Kläger Schenkungsteuer in Höhe von 7.425 DM aus einer Bemessungsgrundlage von 55.000 DM fest.
Nach vergeblichem Einspruch erhob der Kläger -erfolgreich- Klage. Das Finanzgericht (FG) entsprach seinem Antrag, die Schenkungsteuer nach dem anteiligen Einheitswert des Grundstücks zu bemessen und setzte die Schenkungsteuer auf 1.398 DM herab.
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