I. Die Klägerin, eine von drei Miterbinnen, verlangt vom beklagten Testamentsvollstrecker Rechnungslegung für die Jahre 1993 bis 1996. Zum Streitwert hat sie in der Klageschrift vorgetragen, mangels näherer Angaben des Beklagten gehe sie von einem Wert ihres Erbteils von 4,5 Mio. DM aus; daraus ergebe sich bei Annahme einer 5%igen Verzinsung ein jährlicher Ertrag von 225.000 DM. Das Interesse an der Rechnungslegung hat die Klägerin mit 10% davon, d.h. pro Jahr 22.500 DM angesetzt, für den geltend gemachten Zeitraum also 90.000 DM. Dem ist das Landgericht gefolgt.
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