Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg als Nachlassgericht vom 31. Juli 2016 geändert:
1) Der Antrag des Beteiligten zu 4) auf Erteilung eines Erbscheins, der ihn als testamentarischen Alleinerben des Erblassers ausweist, wird zurückgewiesen.
2) Der Antrag der Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses gemäß dem Testament des Erblassers vom 20. August 2009 wird zurückgewiesen.
3) Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins vorliegen, der die Beteiligte zu 1) als testamentarische Alleinerbin des Erblassers auf Grund des gemeinschaftlichen Testaments vom 5. Juni 1962 ausweist.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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