Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgericht Dachau - Nachlassgericht - vom 08.09.2015 wird zurückgewiesen.
2.Der Beteiligte zu 1 hat dem Beteiligten zu 2 die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
3.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 42.750 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtsnachfolge nach der am 21.07.2009 verstorbenen Erblasserin.
Der Beteiligte zu 1 (= Beschwerdeführer) ist der Sohn der Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 ist der Enkel der Erblasserin (Sohn der bereits vorverstorbenen Tochter der Erblasserin).
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