Die Abstammung des Mandanten von dem Erblasser ist mit Personenstandsurkunden zu belegen. |
Wann (genaues Datum!) und wie hat der Mandant nachweisbar vom Tod des Erblassers erfahren (gibt es Schriftverkehr, Briefe, Briefumschläge, Traueranzeigen etc.)? |
Verjährungsfrist berechnen und notieren! |
Hat der Mandant Kenntnis über die Vermögensverhältnisse und den Güterstand des Erblassers (Zusammensetzung des Nachlasses, Immobilien, Barvermögen, Bankkonten etc./Ehevertrag)? |
Sind dem Mandanten weitere lebzeitige Verfügungen des Erblassers bekannt? |
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