BGH, Beschluß vom 28.09.2000 - Aktenzeichen BLw 10/00
DRsp Nr. 2000/8197
Darlegung eines Abweichungsfalls
Mit der Abweichungsrechtsbeschwerde ist darzulegen, daß das Beschwerdegericht einen abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes oder eines anderen Oberlandesgerichts steht. Die Rüge der unrichtigen Anwendung des Rechts (hier: Verneinung der Wirtschaftsfähigkeit) reicht für sich allein nicht aus.
Normenkette:
LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1 ;
Gründe:
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