FG Köln vom 22.02.2000
14 K 6887/96
Fundstellen:
EFG 2001, 679

Dauernde Last auch bei Vermächtnisrente

FG Köln, vom 22.02.2000 - Aktenzeichen 14 K 6887/96

DRsp Nr. 2001/13258

Dauernde Last auch bei Vermächtnisrente

Eine Vermächtnisrente kann als dauernde Last i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abgezogen werden, wenn die Erblasserin mangels eigener Abkömmlinge die Abkömmlinge ihrer Schwester als Erben einsetzt und zu deren Lasten eine Vermächtnisrente zugunsten ihrer Schwester angeordnet hat.

Für die Praxis: