Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 17. April 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger Rechtsschutz für eine Klage mit dem im vorbezeichneten Urteil genannten Antrag zu bewilligen, festgestellt wird.
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