I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist Erbe nach dem im Oktober 2002 verstorbenen S, mit dem der Kläger am ... die Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) begründet hatte. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) setzte gegen den Kläger durch Bescheid vom 15. Juli 2003 in der Gestalt des Einspruchsbescheids vom 18. Dezember 2003 Erbschaftsteuer in Höhe von 46 621 EUR fest. Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs gewährte das FA einen Freibetrag von 5 200 EUR und legte der Steuerfestsetzung gemäß § 15 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) die Steuerklasse III zugrunde. Dem Begehren des Klägers, ihn erbschaftsteuerlich als Ehegatten zu behandeln, folgte das FA nicht.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|