I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft. In ihrer Steuerbilanz zum 31. Dezember 1993 bildete sie passive Bilanzposten in Höhe von 6 859,15 DM und 5 406,99 DM für Geschäftsguthaben von Mitgliedern, die durch Aufkündigung i.S. von § 65 des Genossenschaftsgesetzes (GenG) oder infolge Tod oder Ausschließung satzungsgemäß zum "Schluss des Geschäftsjahres" 1993 ausgeschieden waren. In ihrer auf den Abschlusstag (31. Dezember 1993) gefertigten Vermögensaufstellung erfasste die Klägerin die Geschäftsguthaben der zum Jahresschluss ausgeschiedenen Mitglieder als Schuldposten.
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