Die Parteien streiten darüber, ob bei Festsetzung der Erbschaftsteuer (ErbSt) durch Bescheid vom 14.08.1997 bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war.
Die Klägerin (Klin.) ist Alleinerbin nach ihrem am 28.10.1989 verstorbenen Ehemann. Das gemeinschaftliche Testament der Eheleute wurde am 09.01.1990 durch das Amtsgericht H. ... eröffnet; der Erbschein, der die Klin. als Alleinerbin ausweist, am 16.01.1990 erteilt. Sowohl die Testamentseröffnung als auch die Erteilung des Erbscheins wurde dem Beklagten (Bekl.) vom Amtsgericht H. ...am 12.01.1990 bzw. am 19.02.1990 mitgeteilt (vgl. Bl. 7 - 9 der Steuerakten).
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