Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.12.2015, Az.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger macht gegen den Beklagten einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend.
Die Parteien sind die einzigen Söhne der am 29.08.2013 verstorbenen Agnes M. Die Erblasserin war zum Zeitpunkt des Todes mittellos. Sie wurde aufgrund letztwilliger Verfügung zu gleichen Teilen beerbt von ihren Enkelinnen Laura L. und Astrid L.
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