FG Münster - Urteil vom 19.04.2007
3 K 2939/05 Erb
Normen:
EStG § 36 Abs. 1 ; AO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DB 2007, 2288
EFG 2007, 1457

Entstehung von Steuererstattungsansprüchen

FG Münster, Urteil vom 19.04.2007 - Aktenzeichen 3 K 2939/05 Erb

DRsp Nr. 2007/11057

Entstehung von Steuererstattungsansprüchen

Steuererstattungsansprüche wegen überhöhter Vorauszahlungen entstehen - auch im Todesfall - mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Normenkette:

EStG § 36 Abs. 1 ; AO § 37 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist noch, ob ein Steuererstattungsanspruch des Todesjahres zum Nachlass gehört.

Der Kl. hat seine am 02.10.2000 verstorbene Ehefrau allein beerbt. Nachdem zwischen den Beteiligten eine Vielzahl von streitigen Fragen der Steuerfestsetzung geklärt worden ist, hat das Finanzamt (FA) durch Einspruchsentscheidung (EE) vom 05.07.2005 die Erbschaftsteuer auf 2.152.897 Euro festgesetzt. Wegen der Einzelheiten wird auf die EE hingewiesen.