FG Münster - Urteil vom 18.01.2007 (3 K 6471/04 Erb)
Streitig ist, ob für Zwecke der Erbschaftsbesteuerung für die vom Erblasser gehaltenen Aktien ein Abschlag nach R 101 Erbschaftsteuerrichtlinien (ErbStR) wegen fehlenden Einflusses auf die Geschäftsführung vorzunehmen [...]