FG Münster - Urteil vom 14.06.2007
3 K 1261/06 Erb
Normen:
ErbStG § 13a ;
Fundstellen:
DB 2007, 2400
EFG 2007, 1455

Freibetrag nach § 13a ErbStG

FG Münster, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen 3 K 1261/06 Erb

DRsp Nr. 2007/15017

Freibetrag nach § 13a ErbStG

Die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG ist auf den Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter sowie auf den Erwerb von Sonderbetriebsvermögen ohne gleichzeitigen Erwerb eines Gesellschaftsanteils nicht anwendbar.

Normenkette:

ErbStG § 13a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Gewährung des Freibetrages gemäß § 13 a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).