Die Beschwerde der Antragstellerin vom 05. April 2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wedding -Nachlassgericht- vom 15. März 2017 wird auf ihre Kosten bei einem Beschwerdewert von 25.000,00 € zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin ist die eheliche Tochter des Erblassers, der am 07. Juli 2014 verwitwet verstorben ist, seine testamentarisch als Alleinerbin eingesetzte Lebensgefährtin ist vorverstorben. Weitere letztwillige Verfügungen hat er nicht hinterlassen.
Der Beteiligte zu 2. wurde am 19. Oktober 1955 als unehelicher Sohn der damals ledigen E### F#### in Berlin geboren. Im Jahr 1959 wurde er von seiner Großmutter E######### F#### an Kindes statt angenommen. Unter dem 29. März 1962 erkannte der Erblasser vor dem Notar W#### F##### zur Urk-R-Nr. 32/1962 an, der Erzeuger des Beteiligten zu 2. zu sein (Bl. 20 d.A.).
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