Der Beklagte ist als Erbenermittler tätig. Er ist Diplom-Kaufmann und hat die Erlaubnis des Präsidenten des Landgerichts Baden-Baden zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten als Rechtsbeistand in Nachlassangelegenheiten. Im Rahmen seiner Ermittlungen zur Auffindung der Erben der verstorbenen Frau Selma M. geb. C. richtete er am 28. September 2000 an Heinz C. in Berlin ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr C.
Vielen Dank für Ihren Brief vom 23. d. M.. Es freut mich, dass es somit doch noch gelungen ist, einen Angehörigen zu ermitteln. Ich gestatte mir, Ihnen folgendes mitzuteilen:
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