I. Auf die Berufung des Klägers und die Berufung des Nebenintervenienten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 26.6.2008, Az.: 5 Ca 1691/07, wie folgt abgeändert:
1. Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.336,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 9.1.2008.
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