FG München - Urteil vom 24.02.2016
4 K 2885/14
Normen:
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStR 2017, 10
DStRE 2017, 737
ZEV 2016, 351

Erbschaftsteuerliche Freistellung einer Immobilie als Familienheim bei einem Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall

FG München, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 4 K 2885/14

DRsp Nr. 2016/7068

Erbschaftsteuerliche Freistellung einer Immobilie als Familienheim bei einem Wechsel des Wohnsitzes nach dem Erbfall

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Normenkette:

ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob und in welchem Umfang der Klägerin im Rahmen der gegen sie festgesetzten Erbschaftsteuer die Steuerbefreiung unter dem Gesichtspunkt des Erwerbs des Familienheims zusteht.