Erbscheinsantrag und eidesstattliche Versicherung

Erbscheinsantrag und eidesstattliche Versicherung

 

[Urkundeneingang]

 

Der Erschienene erklärt:

Der zuletzt in ... wohnhaft gewesene ... ist am ... verstorben. Er wurde am ... geboren. Er war ausschließlich deutscher Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Boston, Massachusetts.

Er war unverheiratet. Er hat keine Kinder, auch keine adoptierten hinterlassen. Seine Eltern sind am ... vorverstorben. Er hatte nur ein Geschwister, seinen Bruder ....

Die letztwillige Verfügung des Erblassers ist von dessen Bruder beim Nachlassgericht abgeliefert worden.

Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung die Rechtsnachfolge von Todes wegen für alle seit dem 17.08.2015 eingetretenen Erbfälle mit Auslandsbezug. Gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Da die USA kein einheitliches Privatrecht kennen, kommt es nach Art. 36 Abs. 2 a) EuErbVO auf das Recht des Staates von Massachusetts an, da auf diesen Bundesstaat im Testament Bezug genommen wird. Somit kommt das Recht von Massachusetts als Erbstatut zur Anwendung.