I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine drei Geschwister, die Beigeladenen, sind zu gleichen Teilen Erben nach ihrem am 26. Februar 1995 verstorbenen Vater (E). Zum Nachlass des E gehörte u.a. ein gemischt genutztes Grundstück mit einem erhöhten Einheitswert von 163 940 DM, das dem Kläger bereits zu Lebzeiten des E als Betriebsgrundstück für seinen Handwerksbetrieb gedient hatte.
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