I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhielt im Jahr 1994 ein mit 0,3 v.H. verzinsliches Darlehn zum Kauf von Aktien einer bestimmten Gesellschaft. Die Laufzeit des Darlehns betrug zehn Jahre; das Recht zur ordentlichen Kündigung war ausgeschlossen. Das Darlehn sollte jährlich jeweils in Höhe der von der Aktiengesellschaft ausgeschütteten Erträge getilgt werden.
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