I.
Das Amtsgericht Augsburg verurteilte den Angeklagten am 29.5.1996 wegen unerlaubten Aufenthalts zur Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10 DM.
Nach den Feststellungen betätigte sich der Angeklagte, von Beruf Musiker und slowakischer Staatsangehöriger, vom 10. - 19.1.1996 entgeltlich als Straßenmusiker in der Fußgängerzone der Stadt Augsburg, obwohl er, wie er wusste, nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung war. Er erzielte hierbei Tageseinnahmen zwischen 10 DM und 80 DM; insgesamt nahm er ca. 500 DM ein. Die Einnahmen dienten dazu, die Deutschlandreise des in der Slowakischen Republik wohnhaften Angeklagten zu finanzieren.
Mit der Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des materiellen Rechts.
II.
Die (Sprung-)Revision ist zulässig (§
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|