I. In einem Nachlaßverfahren vor dem Amtsgericht S. hat der mit der Sache befaßte Rechtspfleger das Amtsgericht R. im Wege der Rechtshilfe um "sachdienliche Einvernahme, von zwei als Erben in Betracht kommenden Personen gebeten. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts R. hat das Ersuchen abgelehnt. Daraufhin hat der Rechtspfleger die Sache dem Richter des Ausgangsgerichts vorgelegt, der die Akten dem Bayerischen Obersten Landesgericht zur Entscheidung über die Ablehnung der Rechtshilfe vorgelegt hat. Eine Überprüfung der das Ersuchen ablehnenden Entscheidung des Rechtspflegers durch den Richter des ersuchten Gerichts wurde nicht herbeigeführt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|