Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz - Einzelrichter - vom 11. Juni 2008 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:
I. Die Beklagten werden zur gesamten Hand verurteilt, die in den Grundbüchern des Amtsgerichts Sondershausen, Zweigstelle A. von O. verzeichneten Grundstücke,
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