OLG Celle - Urteil vom 28.12.2000
22 U 211/99
Normen:
BGB § 2270 § 2286 § 2287 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZEV 2002, 22

Erlöschen einer Darlehensforderung wegen Konfusion

OLG Celle, Urteil vom 28.12.2000 - Aktenzeichen 22 U 211/99

DRsp Nr. 2005/3912

Erlöschen einer Darlehensforderung wegen Konfusion

Hat die Ehefrau ihrem als Unternehmer tätigen Ehemann ein Darlehen gegeben und verstirbt der Ehemann und wird von der Ehefrau beerbt, so ist gleichwohl das Erlöschen der Darlehensforderung wegen Konfusion nicht zwingend. Vielmehr ist jedenfalls dann vom Fortbestehen der Forderung auszugehen, wo dies nach der Interessenlage etwa mit Rücksicht auf Rechte Dritter an der Forderung geboten erscheint. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der Erblasser die Forderung Dritten zugewandt hat.

Normenkette:

BGB § 2270 § 2286 § 2287 Abs. 1 ;
Fundstellen
ZEV 2002, 22