OLG Koblenz - Urteil vom 04.06.2002
3 U 1113/00
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2002, 419
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 250/99

Erlöschen einer Vormerkung, die einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück sichert

OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 3 U 1113/00

DRsp Nr. 2002/10968

Erlöschen einer Vormerkung, die einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück sichert

Zur Frage des Erlöschens einer Vormerkung, die einen Anspruch auf Eigentumsübertragung an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück sichert, der wegen Unmöglichkeit der Leistung gem. § 275 Abs. 1 BGB a. F. untergegangen ist.

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von jedem der Beklagten, jeweils eine Auflassungsvormerkung zu beseitigen, die zu Lasten bestimmter in ihrem Eigentum stehender Grundstücke eingetragen ist.