Streitig ist, ob im Billigkeitswege gem. § 163 Abgabenordnung (AO) eine teilweise Stundung von Schenkungsteuer gem. § 25 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) berücksichtigt werden kann.
Mit privatschriftlichem Schenkungsvertrag 2001 hat der Schenker seiner minderjährigen Enkelin einen Kommanditanteil im Nominalwert von Euro 200 an der...GmbH & Co. KG (KG) unentgeltlich übertragen. Gem. § 5 des oben genannten Schenkungsvertrages hat sich der Schenker einen Quotennießbrauch in Höhe von 90 % am übertragenen Kommanditanteil vorbehalten. Bereits vor der Genehmigung durch das Familiengericht ist der Schenker in 2001 verstorben.
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