Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Verden vom 22. Oktober 2018 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Amtsgerichts Verden vom 12. Juni 2018 aufgehoben.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt.
Wert: 3.432 €
I.
Der Betroffene wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen die ihm auferlegte Verpflichtung zur Erstattung einer bereits aus der Landeskasse bezahlten Betreuervergütung.
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