I. Durch gemeinschaftliches Testament der Eheleute ... (der Erblasser) vom 17. September 1970, durch das sich die Eheleute gegenseitig als Erben eingesetzt hatten, wurde die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), die Nichte des Erblassers, zur Erbin des beiderseitigen Nachlasses nach dem Tode des Überlebenden (Schlusserbin) eingesetzt. Nach dem Tode seiner 1982 vorverstorbenen Ehefrau verschenkte der Erblasser sein eigenes und das durch den Erbanfall nach dem Tode seiner Frau auf ihn übergegangene Vermögen an Dritte (Beschenkte).
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