FG Niedersachsen, vom 23.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 655/99
Erwerb eines Erbteils als Anschaffung
BFH, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen IX R 5/02
DRsp Nr. 2004/10422
Erwerb eines Erbteils als Anschaffung
»Erwirbt ein Miterbe entgeltlich den Erbteil eines anderen Miterben, so entstehen ihm insoweit Anschaffungskosten für ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, die dazu führen, dass der Gewinn aus der Veräußerung dieses Grundstücks nach § 23EStG a.F. steuerbar ist, wenn es innerhalb der Spekulationsfrist von nicht mehr als zwei Jahren seit Erwerb des Erbteils veräußert wird.«
Normenkette:
EStG (1990) § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. a ;
Gründe:
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