BFH vom 31.01.1996
II R 76/93
Fundstellen:
ZEV 1996, 355

Erwerb von Todes wegen durch Anwachsung eines Kommanditanteils

BFH, vom 31.01.1996 - Aktenzeichen II R 76/93

DRsp Nr. 1997/8271

Erwerb von Todes wegen durch Anwachsung eines Kommanditanteils

1. Wird der Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters bei Fortbestand der Gesellschaft durch Gesellschaftsvertrag auf den sog. Buchwert begrenzt, wächst der darüber hinausgehende Anteil des Gesellschafters am Vermögen der Gesellschaft, insbesondere also der Anteil an den stillen Reserven und am Firmenwert, gemäß § 738 Abs. 1 Satz 1 BGB den übrigen Gesellschaftern zu. 2. Der Annahme einer objektiven Bereicherung der die Gesellschaft weiterführenden Gesellschafter steht nicht entgegen, daß der durch Tod ausgeschiedene Gesellschafter weder eine Einlage erbracht hat, noch Aufwendungen für die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen stillen Reserven zu leisten hatte und bei Fortbestehen der Gesellschaft der Anspruch des ausscheidenden Gesellschafters durch den Gesellschaftsvertrag auf den Buchwert beschränkt war.

Für die Praxis: