LG Aachen, vom 07.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 283/99
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
OLG Köln, Urteil vom 22.11.2000 - Aktenzeichen 11 U 84/00
DRsp Nr. 2001/7620
Familienrecht: Zahlungsversprechen für den Fall der Trennung
1. Auf das Versprechen des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, dem anderen im Fall der Trennung einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen, sind die Formvorschriften, die für das eheliche Güterrecht und scheidungsrechtliche Versorgungsausgleichsvereinbarungen gelten, nicht analog anzuwenden.2. Ein solches Versprechen ist auch dann keine Schenkung, wenn der Versprechende den Partner dadurch veranlassen will, die Lebensgemeinschaft mit ihm fortzusetzen. Es bedarf nicht der Form des § 518BGB.3. Ein solches Versprechen verstößt insbesondere dann nicht gegen die guten Sitten, wenn dem wirtschaftlich schwächeren Partner das finanzielle Risiko der Fortführung der gemeinsamen Beziehung abgenommen werden soll; es hat keinen Vertragsstrafencharakter.