Die Kläger wurden als Eheleute in den Streitjahren 1991 und 1992 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Durch notariellen Vertrag vom 18.06.1991 übertrug die Mutter des Klägers diesem ein Grundstück mit aufstehendem Gebäude in A-Stadt, A-Straße (Übergang von Nutzen und Lasten: 01.07.1991). In dem Übertragungsvertrag heißt es u.a.:
" ...
§ 6
Geschwisterabfindung
Der Erwerber verpflichtet sich, an seinen Bruder B1 unter Anrechnung auf dessen Pflichtteilsrechte am künftigen Nachlaß der Übertragsgeberin ihres Ehemannes einen Betrag in Höhe von
50.000,00 DM
(i.W. fünfzigtausend Deutsche Mark)
bis zum 30. Juni 1993 zu zahlen.
...
§ 7
Auflage
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