Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 27. November 2007 unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.206,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Januar 2007 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungsstreitwert beträgt 6.206,- €.
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