I.
Die im 87. Lebensjahr am 1.5.2000 verstorbene Erblasserin war verwitwet und kinderlos. Am 22.6.1990 wurde für sie eine Gebrechlichkeitspflegschaft gemäß §
Unter dem 1.10.1992 hatte die Erblasserin folgendes handschriftliche - allerdings nicht unterschriebene - Testament verfasst:
"Testament
Vermächtnis:
Schwester Anna: DM 2000,-
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