Die geschiedene Erblasserin ist im Alter von 76 Jahren kinderlos verstorben. Ihre noch lebenden leiblichen Verwandten sind die Beteiligten zu 2 bis 4, die Kinder zweier Onkel mütterlicherseits. Der Beteiligte zu 1 ist ein langjähriger Bekannter der Erblasserin.
Die Erblasserin hat am 9.9.2002 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament errichtet, in dem sie den Beteiligten zu 1 als Testamentsvollstrecker und Haupterben (zu 55%) neben einem weiteren Erben M. K. (zu 45%) einsetzte. Dieses Testament ergänzte sie durch das Testament vom 12.9.2002.
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