OLG München - Beschluss vom 25.10.2005
31 Wx 72/05
Normen:
BGB § 2247 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2006, 11
OLGReport-München 2006, 56
Rpfleger 2006, 74
ZEV 2006, 33

Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des eigenhändigen Testaments

OLG München, Beschluss vom 25.10.2005 - Aktenzeichen 31 Wx 72/05

DRsp Nr. 2005/19042

Formwirksames Testament bei eigenhändigen Durchstreichungen in Fotokopie des eigenhändigen Testaments

»Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, dass der Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig ändert, wenn der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bildet. Unter dieser Voraussetzung können auch Änderungen in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes Teil eines formwirksamen Testaments sein.«

Normenkette:

BGB § 2247 ;

Sachverhalt:

Die geschiedene Erblasserin ist im Alter von 76 Jahren kinderlos verstorben. Ihre noch lebenden leiblichen Verwandten sind die Beteiligten zu 2 bis 4, die Kinder zweier Onkel mütterlicherseits. Der Beteiligte zu 1 ist ein langjähriger Bekannter der Erblasserin.

Die Erblasserin hat am 9.9.2002 ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament errichtet, in dem sie den Beteiligten zu 1 als Testamentsvollstrecker und Haupterben (zu 55%) neben einem weiteren Erben M. K. (zu 45%) einsetzte. Dieses Testament ergänzte sie durch das Testament vom 12.9.2002.