FG Köln - Urteil vom 16.12.2003
9 K 458/00
Normen:
ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DB 2004, 1535
DStRE 2004, 1029
ZEV 2005, 84

Freigiebige Zuwendung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

FG Köln, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 9 K 458/00

DRsp Nr. 2004/4006

Freigiebige Zuwendung bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

1. Zuwendungsempfänger bei einer zum Buchwert erfolgenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der dem Einbringenden in Höhe des Betrags der stillen Reserven ein Darlehen gutgeschrieben wird, ist die GmbH.2. Die mit einer solchen Einbringung verbundene Werterhöhung der bereits bestehenden Geschäftsanteile führt - entgegen R 18 Abs. 3 S. 1 ErbStR - nicht zu einer Bereicherung der Mitgesellschafter.

Normenkette:

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Mit notariellem Vertrag vom 30.11.1993 (UR-Nr. 1001/1993 des Notars Dr. ...) gründete der Kläger (Kl.) zusammen mit seinen Eltern ... und ... ... die ... ... GmbH. Die sofort in bar zu leistenden Stammeinlagen der Gesellschafter betrugen:

M

8.000,- DM

H

18.000,- DM

Kläger

24.000,- DM

Stammkapital

50.000,- DM.