Die weitere Beschwerde ist gemäß §
In der Sache bleibt das Rechtsmittel ohne Erfolg. Die angefochtene Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§§
Das Landgericht hat die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Betzdorf vom 22. November 2001 zu Recht zurückgewiesen. Denn die Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin der Erblasserin ausweist, ist nicht zu beanstanden.
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