KG - Beschluss vom 12.09.2000
1 W 2112/99
Normen:
EGBGB Art. 3 Abs. 3 ; RAG-DDR § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen:
FGPrax 2000, 244
NJW 2001, 2409
NJW 2001, 3060
VIZ 2001, 392
ZEV 2000, 505

Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück

KG, Beschluss vom 12.09.2000 - Aktenzeichen 1 W 2112/99

DRsp Nr. 2005/3764

Vererbung eines Miterbenanteils an einem in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstück

»1. Gehört zum Nachlass eines zwischen dem 1.1.1976 und dem 2.10.1990 mit letztem Wohnsitz in den alten Bundesländern verstorbenen Erblassers ein Anteil an einer Erbengemeinschaft, zu deren Vermögen ein in der ehemaligen DDR belegenes Grundstück gehört, ist sein Anteil an diesem Grundstück gemäß Art. 3 Abs. 3 EGBGB in der ehemaligen DDR befindlich. 2. Ein Miterbenanteil an einem in der ehemaligen DDR belegenen Grundstück unterfällt der besonderen Vorschrift des § 25 Abs. 2 RAG-DDR und führt daher zur Nachlassspaltung.«

Normenkette:

EGBGB Art. 3 Abs. 3 ; RAG-DDR § 25 Abs. 2 ;
Fundstellen
FGPrax 2000, 244
NJW 2001, 2409
NJW 2001, 3060
VIZ 2001, 392
ZEV 2000, 505