OLG Hamm - Beschluss vom 06.07.2010
I-15 W 330/10
Normen:
BGB § 107;

Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Zuwendung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen

OLG Hamm, Beschluss vom 06.07.2010 - Aktenzeichen I-15 W 330/10

DRsp Nr. 2010/14460

Genehmigungsbedürftigkeit der unentgeltlichen Zuwendung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen

Die unentgeltliche Übertragung von Wohnungseigentum stellt regelmäßig nicht ein lediglich vorteilhaftes Geschäft i.S. von § 107 BGB dar, da die veränderte Außenhaftung der Wohnungseigentümer (§ 10 Abs. 8 WEG n.F.) und die erweiterte Beschlusskompetenz der Miteigentümer (§§ 16 Abs. 3 u. 4, 21 Abs. 7 WEG n.F.) unter Berücksichtigung der fehlenden Publizität der Beschlusslage einer Gemeinschaft (§ 10 Abs. 4 WEG) bei abstrakter Betrachtung ein erhebliches Haftungsrisiko des Erwerbers begründen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beschwerdewert beträgt 3.000 €.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 107;

Gründe

I.)