BayObLG - Beschluss vom 02.10.2002
1Z BR 68/02
Normen:
BGB § 134 § 138 § 2229 Abs. 4 § 2247 § 2358 ;
Fundstellen:
FGPrax 2003, 34
OLGReport-BayObLG 2003, 340
Rpfleger 2003, 130
Vorinstanzen:
LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 11168/01
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 64 VI 10043/99

Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers und der Eigenhändigkeit des Testaments - wirksame Alleinerbschaft des Vorsorgebevollmächtigten

BayObLG, Beschluss vom 02.10.2002 - Aktenzeichen 1Z BR 68/02

DRsp Nr. 2002/18000

Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers und der Eigenhändigkeit des Testaments - wirksame Alleinerbschaft des Vorsorgebevollmächtigten

»1. Zur gerichtlichen Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers und der Eigenhändigkeit des Testaments.2. Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer letztwilligen Verfügung, wenn der Erblasser eine Person, der er umfassende Vorsorgevollmacht erteilt hat, zum Alleinerben einsetzt.«

Normenkette:

BGB § 134 § 138 § 2229 Abs. 4 § 2247 § 2358 ;

Gründe:

I.

Der am 22.7.1999 im Alter von 65 Jahren verstorbene Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Er hatte mit eigenhändigem Testament vom 19.3.1992 seinen ebenfalls unverheirateten und kinderlosen Bruder zu seinem Alleinerben eingesetzt. Dieser verstarb am 4.2.1999.

Neben dem Testament vom 19.3.1992 liegt ein weiteres eigenhändiges Testament des Erblassers vom 15.2.1999 vor. Dieses hat folgenden Wortlaut:

"Im Falle meines Ableben soll ... (Beteiligte zu 1) alleiniger Ebe sein."