Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Die Antragstellerin ist Rechtsnachfolgerin der F-Wohnungs GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als "KG" bezeichnet).
Im Feststellungszeitpunkt, dem Todestag der Erblasserin Frau B. S. am 1.4.2012, war die I-Wohnungsverwaltungsgesellschaft mbH alleinige Komplementärin der KG; nur sie war zur Geschäftsführung der KG befugt. Deren Gesellschafter waren die Antragsteller zu 2.) und zu 3.). Alleinige Kommanditistin war Frau B. S.. Ihre Anteile an der KG wurden von Todes wegen zu drei Vierteln auf ihren Sohn X. S., den Antragsteller zu 3.), und auf ihren Sohn I. S., den Antragsteller zu 2.), übertragen.
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