I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Kommanditisten waren S., der auch zu 3/5 am Stammkapital der GmbH beteiligt war, und seine beiden Töchter. Auf diese sollte nach dem Gesellschaftsvertrag der Kommanditanteil des S. im Falle seines Todes je zur Hälfte übergehen.
S war Eigentümer eines dem Betrieb der Klägerin dienenden Grundstücks. Das auf dem Grundstück errichtete Gebäude war auf die besonderen Verhältnisse des Betriebs der Klägerin zugeschnitten.
S verstarb 1983. Erben wurden seine Ehefrau E. zu 1/2 und seine beiden Töchter zu je 1/4. E. wurde entsprechend der Regelung im Gesellschaftsvertrag nicht Gesellschafterin der Klägerin.
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