I.
Streitig sind nach einer Außenprüfung ergangene Änderungsbescheide über Einkommensteuer und den Gewerbesteuermessbetrag.
Der Antragsteller vermietete in den Streitjahren 2010 bis 2012 möblierte Zimmer in von ihm angemieteten sog. Modellwohnungen an Prostituierte, die dort ihrer Tätigkeit nachgingen. Er erklärte insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Am 8. September 2014 ordnete der Antragsgegner eine Außenprüfung für die Streitjahre betreffend Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
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