Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. September 2017 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 und 2 zurückgewiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Berichtigung einer Eintragung im Geburtenregister.
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