Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls
OLG Hamm, Beschluss vom 11.06.2002 - Aktenzeichen 15 W 170/02
DRsp Nr. 2002/10906
Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls
»1) Derjenige, dem nach § 894BGB ein Anspruch auf Grundbuchberichtigung zusteht, ist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine unter dem Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehende Eintragung auch dann befugt, wenn diese Eintragung auf seinen eigenen Antrag vorgenommen wurde.2) Setzt sich die Nacherbfolge im Wege der dinglichen Surrogation (§ 2111BGB) an einem Grundstück fort, das der Vorerbe im Wege der Erbauseinandersetzung aus dem Nachlaß erworben hat, so kann nach dem Eintritt des Nacherbfalls die Eigentümereintragung auf den Nacherben berichtigt werden.3) Der dingliche Bestand des Surrogationserwerbs des befreiten Vorerben wird nicht dadurch berührt, daß die in Vollzug des Erbauseinandersetzungsvertrages getroffene Verfügung über ein anderes Nachlaßgrundstück sich möglicherweise als teilunentgeltlich darstellt, weil jenes Grundstück einen höheren Verkehrswert als das auf den Vorerben übertragene Grundstück hat.«