OLG München - Beschluss vom 17.07.2013
34 Wx 282/13
Normen:
GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46;
Fundstellen:
ZEV 2013, 8
Vorinstanzen:
AG München, vom 11.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 140 E 76/2013

Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - Aktenzeichen 34 Wx 282/13

DRsp Nr. 2013/20400

Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.

Tenor

I.

Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Entscheidung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 11. April 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46;

Gründe

I.